1) Ist die Wohnraumlüftung pflicht?
Auf jeden Fall. Die gesetzlichen Auflagen der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) und die Anforderungen der DIN 1946-6 “Lüftung von Wohnungen” sind klar formuliert. Häuser müssen einerseits sehr dicht gebaut werden, andererseits muss eine automatische, kontrollierte Lüftung nachgewiesen werden. Und das nutzerunabhängig. Das heißt, dass auch der Luftaustausch gewährleistet sein muss, wenn die Bauherren zum Beispiel im Urlaub sind.
Leider wird diese Information noch nicht von jedem Haus-Anbieter an die Kunden weitergegeben. Doch wer mit einem Blower-Door-Test die Luftdichtigkeit des Gebäudes nachweist, muss auch nachweisen können, wie die Haus-Lüftung sichergestellt ist!
2) Wozu eine geregelte Wohnraumlüftung?
Ein Haus, das nach heute gültigen Energiestandards gebaut wird, ist gut gedämmt und luftdicht. Das ist zwar energetisch sinnvoll, der notwendige Frischluftbedarf wird dabei aber nicht mehr gewährleistet. Ohne regelmäßiges Lüften entsteht ein unangenehmes Raumklima mit hoher Luftfeuchte und guten Wachstumsbedingungen für Schimmel und Milben. Zudem steigt auch die CO2-Konzentration schnell an. Konzentrationsschwierigkeiten und Müdigkeit sind die Folge.
3) Was leistet eine geregelte Wohnungslüftung?
Die kontrollierte Wohnungslüftung sichert ein durchgehend angenehmes und gesundes Raumklima bei geschlossenem Fenster. Zudem verhindert sie, dass kostbare Heizenergie beim Luftaustausch verloren geht. Dies funktioniert aber nur, wenn die Lüftungsanlage eine Wärmerückgewinnung besitzt. Darauf sollten Sie unbedingt achten. Mit Wärmerückgewinnung lassen sich die Heizkosten gegenüber dem manuellen Lüften um 30 bis 50% reduzieren.
4) Eignet sich die kontrollierte Wohnraumlüftung für jede Jahreszeit?
Problemlos. Gerade in den kalten Jahreszeiten sind gekippte Fenster echte Energiekiller. Aber auch in den warmen Monaten weist eine Lüftungsanlage viele Vorteile auf. Die kontrollierte Wohnungslüftung hat in diesem Zusammenhang den Zusatznutzen “passiver Kühleffekt”. Der kontrollierte Luftwechsel in der Nacht tauscht die aufgewärmte Luft im Haus mit kühler Luft von draußen.
5) Dürfen Fenster nicht mehr geöffnet werden?
Grundsätzlich ist das Öffnen der Fenster auch bei einer Lüftungsanlage natürlich kein Problem. Bedenken Sie nur immer die Frage, inwieweit es im konkreten Fall energetisch sinnvoll ist, denn ein zu langes Öffnen der Fenster bedeutet unnötigen Energieverlust.
Quelle: Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. (BHD)
Bei Kern-Haus sind in allen Massivhäusern kontrollierte Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bereits im Standard integriert. Für größtmöglichen Komfort und ein sicheres, gesundes Wohngefühl.

Lüftungsschema einer zentralen Lüftungsanlage