Home Navigation anzeigen Ratgeber

Braucht mein Carport eine Baugenehmigung?

Weiterführende Infos rund um den Carport

Definition zum Carport

Ein Carport ist ein, an allen Seiten offener oder teils offener Unterstand für Autos, welcher aus verschiedenen Materialien hergestellt werden kann. Der Carport kann sowohl aus Fertigteilen, als Bausatz oder individuell nach dem Entwurf eines Architekten gebaut und errichtet werden. Die Dachform ist bei Carports ebenso wenig definiert wie die eingesetzten Materialien. Sehr häufig sind Pult- und Satteldächer zu finden. Häufige Materialien beim Bau von Carports sind unter anderem Hölzer wie Fichte, Kiefer, Eiche und Lärche, aber auch Aluminium, Stahl oder Stahlbeton. Somit stellt ein Carport eine halboffene Autogarage dar, welche das Fahrzeug vor den Unbilden der Witterung schützt.

Carports und die Baugenehmigung

Es kann nicht pauschal beantwortet werden, ob für den eigenen Carport eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Wurde für das eigene Grundstück ein umfassender Bebauungsplan erstellt, sind in den ergänzenden Angaben häufig die zulässigen Baumaßnahmen aufgelistet, für welche keine Baugenehmigung erforderlich ist. Ist dies nicht der Fall, kann in der zuständigen Baubehörde Auskunft eingeholt werden. Weitere Angaben sind zudem in den meisten Fällen in der Garagenverordnung der Landesbauordnung des Bundeslandes zu finden. Es ist in jedem Fall mehr als nur ratsam, sich um die entsprechenden Genehmigungen zu bemühen und nicht einfach drauf los zu bauen. Denn ist eine Baugenehmigung notwendig und wurde diese für den Bau nicht eingeholt, kann das Bauamt den Rückbau des Carports einfordern. Dies gilt auch, wenn der Carport die in der Landesbauverordnung klar geregelten Maße überschreitet.

Vor der Planung des Carports: Das gilt es zu beachten

Selbst wenn aufgrund der Verfahrensfreiheit keine Baugenehmigung notwendig ist, gilt es vor der Planung einige Punkte zu beachten. Denn die Verfahrensfreiheit ist nur dann gegeben, wenn unter anderem

  • die Abstände zum Nachbargrundstück der vorhandenen Abstandsflächenregelung entsprechen

  • die Brandschutzvorschriften des Landes berücksichtigt und eingehalten werden

  • die mittleren Wandhöhen nicht den vorgegebenen Grenzwert überschreiten

  • eventuell vorhandene Regelungen im Bereich Denkmalschutz eingehalten werden

  • eventuell vorhandene Regelungen im Bereich Umweltschutz eingehalten werden

Sind all diese Punkte geprüft und erfüllt, steht der Errichtung des Carports nichts mehr im Wege. Achtung: Viele Gemeinden schreiben Carports im sogenannten B-Plan fest, sodass eine offene Bauweise der Carports gewährleistet wird und die Bauherren somit keine Garage ohne Tor errichten. Hier gilt es im Vorfeld nachzulesen.