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Grundbuchauszug vor Grundstückskauf anfordern: Aufbau und Kosten

Vermeiden Sie böse Überraschungen

Der Grundbuchauszug, auch als Grundbuchabdruck bekannt, ist die Abschrift aller vorhandenen Grundbucheintragungen eines bestimmten und klar definierten Grundstücks. Der Grundbuchauszug gibt somit unter anderem darüber Auskunft, wer der aktuelle Eigentümer eines Grundstücks ist und welche Beschränkungen und Lasten auf diesem Grundstück ruhen. Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 der Grundbuchordnung (GBO) muss jedes einzelne Grundstück in Deutschland ein eigenes Grundbuchblatt erhalten.

In diesem Dokument sind unter anderem die Auskünfte zur Lage und Größe des Grundstücks, zu den vollständigen Eigentumsverhältnissen, zu den verschiedenen Rechten, den vorhandenen Beschränkungen und zu den Grundpfandrechten wie einer Grundschuld oder Hypothek auf dem Grundstück enthalten. Ändern sich einer oder mehrere der aufgeführten Punkte muss auch der Grundbucheintrag angepasst werden.

Wie kann ein Grundbucheintrag eingesehen werden?

Das Grundbuch selbst ist ein öffentliches Register. Das Recht zur Einsicht haben neben Behörden und Notaren auch Eigentümer und Kaufinteressenten. Diese können beim zuständigen Grundbuchamt einen Antrag auf Einsicht stellen. Heute führen die Ämter die Grundbücher elektronisch. Das erleichtert den Zugriff.

Da das Grundbuch ein öffentliches Register ist, können Kaufinteressenten vor dem Kauf eines Grundstücks einen Grundbuchauszug anfordern. Neben Interessenten steht dieses Recht zur Einsicht auch Behörden, Notaren und Eigentümern zu. Manchmal haben auch Immobilienmakler die Möglichkeit, einen Grundbuchauszug beizubringen. Fragen schadet also nicht. Beim zuständigen Amt kann ein entsprechender Antrag zur Einsicht gestellt werden und in der Regel erhält man dann eine Kopie des Eintrags, die auf Wunsch auch beglaubigt werden kann.

Wie ist ein Grundbuchauszug aufgebaut?

Im Grundbuchabdruck werden die unterschiedlichsten Informationen übersichtlich dargelegt. Wenn Sie ein Grundstück anhand des Grundbuchauszugs bewerten möchten, sollten Sie den Aufbau verstehen und auf verschiedene Punkte achten. Darunter fallen unter anderem:

  • Altlasten
  • Wegerecht
  • Grundpfandrechte
  • Lasten

Altlasten

Unter dem Begriff der Altlast werden im Baurecht die Teile des Grundstücks bezeichnet, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde oder auf denen Abfälle gelagert oder behandelt wurden. Eine Altlast liegt allerdings nur dann vor, wenn es eine schädliche Veränderung des Bodens gegeben hat. Altlasten werden dementsprechend erst durch eine Bodenprobe bekannt und müssen nach Kenntnisnahme in das Grundbuch eingetragen werden.

Wegerecht

Das Wegerecht kommt in der Regel immer dann zum Tragen, wenn ein großes Grundstück in zwei kleinere Grundstücke aufgeteilt wurde und ein Grundstück nicht mehr über einen öffentlichen Zugang verfügt. In diesen Fällen gibt es ein Wegerecht, welches dem Besitzer eines Grundstücks erlaubt, ein anderes, fremdes Grundstück zu überqueren, um zu seinem eigenen Grundstück zu gelangen. Dabei wird unterschieden zwischen Geh- und Fahrtrecht. Ist ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen, müssen Sie auf dem Grundstück den Durchgangsverkehr des Nachbarn akzeptieren.

Grundpfandrechte

Eingetragene Grundpfandrechte im Grundbuchauszug dienen der Absicherung der Gläubiger des aktuellen Grundstückbesitzers. Je nach Art der Eintragung kann ein vorhandenes Grundpfandrecht den Verkauf des Grundstücks erschweren oder diesen sogar unmöglich machen.

Lasten

Im Grundbuchauszug sind auch die Lasten des Grundstücks vermerkt. Darunter fallen für den potenziellen Käufer wichtige Punkte wie

  • Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte
  • Nießbrauchsrechte
  • Vorkaufsrechte
  • Erbbaurecht

Zudem sind unter diesem Punkt auch Beschränkungen wie Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke zu finden.

Wie hoch sind die Kosten für einen Grundbuchauszug?

Wenn Sie einen Grundbuchauszug erhalten möchten, dann kommen nur geringe Kosten auf Sie zu. Es werden 10 € für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug fällig und 20 € für die beglaubigte Variante (Stand Januar 2018). Diese Gebühren sind eindeutig im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und gelten damit bundesweit einheitlich. Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist meistens bei offiziellen Anlässen notwendig bspw. bei der Beantragung der Förderung für energieeffiziente Gebäude oder dem Baukindergeld.