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Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren leicht erklärt

Der schnelle Weg zur Baugenehmigung

Um eine bauliche Anlage zu errichten, diese zu ändern oder sie zu beseitigen, wird in Deutschland und in vielen anderen Ländern eine Baugenehmigung benötigt. Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren soll allgemein zu einem Abbau an Bürokratie und zu einem schnelleren Weg zu einer Baugenehmigung führen.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren im Detail

Bevor ein Gebäude errichtet, verändert oder auch abgerissen werden darf, muss dieses durch eine Baugenehmigung bewilligt werden. Das bedeutet, dass bei den zuständigen Stellen eine Baugenehmigung beantragt werden muss. Diese Genehmigung muss erteilt werden, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Unterschieden wird bei den Genehmigungsverfahren zwischen dem normalen Genehmigungsverfahren und dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren werden vor allem die § 29-35 BauGB geprüft. Gibt es hier keinerlei Widersprüche und Probleme, kann die Genehmigung einfach erteilt werden. Beim normalen Verfahren hingegen müssen zusätzlich unter anderem die Vorschriften des Bauordnungsrechts geprüft werden. Das bedeutet, dass ein normales Genehmigungsverfahren sich deutlich länger zieht und somit den Baufortschritt deutlich ausbremsen kann.

Die Auswirkungen auf den Hausbau

Alle übrigen baulichen Anlagen, so auch normale Wohnimmobilien, können durch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren deutlich schneller bearbeitet werden. Somit wird die Situation für angehende Bauherren deutlich vereinfacht, sofern die geplante Immobilie nicht in einer Form gegen die Paragrafen 29 ff. des BauGB verstößt.