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Das Vollgeschoss: Wie wird die Vollgeschossigkeit berechnet?

Definition und Berechnung im Überblick

Wer ein Haus bauen möchte, muss sich mit vielen Faktoren auseinandersetzen. Ein wichtiger Punkt ist unter anderem die sogenannte Geschossflächenzahl, welche definiert, wie viele Vollgeschosse eine neue Immobilie am gewählten Standort haben darf. Dazu ist es wichtig, die Definition eines Vollgeschoss zu kennen und zu wissen, wie sich die Vollgeschossigkeit berechnet.

Definition Vollgeschoss

Der Begriff Vollgeschoss ist wichtig, da anhand deren Definition die Anzahl an Geschossen ermittelt werden kann. Als Vollgeschoss gelten nach § 20 Abs. 1 in Baunutzungsverordnung (BauNVO) alle Geschosse, die laut den geltenden landesrechtlichen Vorschriften ein eigenes Geschoss darstellen.

Somit sind die Vollgeschosse ein wesentlicher Ermittlungs- und Bestimmungsfaktor zur Festlegung von sogenannten Geschossflächenzahlen, welche in den einzelnen Baugebieten ausgeschrieben werden. Per Definition ist ein Vollgeschoss somit eine für den Wohn- oder auch für den gewerblichen Bereich nutzbare Fläche innerhalb eines Gebäudes mit einer festgelegten Mindest- und Maximalhöhe. Die genauen Spezifikationen sind aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und unterliegen somit keiner einheitlichen Definition.

Wie wird die Vollgeschossigkeit berechnet?

Wie bei vielen anderen Bauthemen auch gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung, um die Vollgeschossigkeit zu ermitteln. Denn ob es sich um ein Vollgeschoss handelt, hängt immer von den jeweiligen Bauverordnungen der einzelnen Länder ab.

Es gibt nur wenige Bundesländer, die sich auf eine gemeinsame Definition geeinigt haben. Allerdings ähneln sich viele Definitionen. So muss die Deckenhöhe im Regelfall  zwischen 2,30 und 2,60 Metern liegen und das auf mindestens zwei Drittel der Geschossfläche. Auch die Höhe des Geschosses oberhalb des Bodenniveaus spielt unter anderem eine Rolle, was vor allem bei Kellerräumen einen erheblichen Unterschied ausmachen kann.

Wer genau ermitteln möchte, wie viele Geschosse eine Immobilie hat und welche Geschosse als Vollgeschosse definiert werden, muss einen Blick in die jeweilige Landesbauverordnung des eigenen Bundeslandes werfen.

Wann gelten Dachboden und Keller als Vollgeschoss?

Wenn Sie ein Haus mit Keller oder Dachboden bauen wollen, kommt die Frage öfter auf, ob es sich dabei um ein Vollgeschoss handelt. Denn in den verschiedenen Bauvorschriften und auch im Bebauungsplan ist in der Regel die Anzahl der Geschossflächen genau definiert. Es hängt also zum einen von der Bauform von Keller und Dachgeschoss ab, ob diese als Vollgeschoss akzeptiert und somit eingetragen werden. Zudem spielen natürlich die oben genannten Kriterien ebenfalls eine wichtige Rolle, da es hier von Bundesland zu Bundesland erhebliche Unterschiede geben kann.