HOAI: Wie Architekten ihr Honorar berechnen
Die Verordnung über die Honorare für Architekten- und IngenieursleistungenWofür steht die Abkürzung HOAI?
Die HOAI ist eine Abkürzung, welche den meisten Menschen das erste Mal begegnet, wenn sich diese über die Planung eines eigenen Hauses informieren möchten. Es handelt sich bei dem Begriff HOAI um eine Abkürzung für die sogenannte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, welche als Bundesrechtsverordnung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gültig ist.
Aktuelle Fassung der HOAI aus dem Jahr 2013
Erstmals wurde die Verordnung über die Honorare von Architekten- und Ingenieursleistungen im Jahr 1976 entwickelt und trat im darauf folgenden Jahr in Kraft. Die aktuelle Fassung der HOAI ist aus dem Jahr 2013 und seit Juli des Jahres 2013 gültig. Dabei gilt diese Verordnung für jegliche Honoraranrechnung für Architekten und Ingenieure für alle Personen, welche innerhalb Deutschlands in inländischen Projekten im Bereich Ingenieursbauwesen tätig sind, unabhängig von der tatsächlichen Ausbildung der Beschäftigten und deren Befähigung.
Wie wird die Honorarrechnung ermittelt?
Die Grundlage für die Honoraranrechnung für Architekten und Ingenieure innerhalb der Honorarverordnung bilden die anrechenbaren Kosten als Regelkriterium. So werden die anrechenbaren Leistungen nach der HOAI unter anderem anhand eines spezifischen Kostenanteils errechnet, welche unter anderem nach DIN 276 bestimmt und definiert wird. Aus diesem Grund können sich die anrechenbaren Kosten je nach Phase des aktuellen Bauprojekts durchaus verändern.
Die Honoraranrechnung für Architekten und Ingenieure ermittelt sich zudem nach den sogenannten Honorartafeln. Diese Tafeln bestimmen sich unter anderem aus den anrechenbaren Baukosten und den sogenannten Honorarzonen. Diese Zonenunterteilung bestimmt die Planungsschwierigkeit des Projekts oder Bauabschnitts und stellt einen Multiplikator für die Honoraranrechnung nach HOAI dar. Hierbei können die verschiedenen Leistungsphasen eines Projekts separat berechnet und abgerechnet werden.