Abwassergebühr: Definition und Erklärung auf einen Blick
Alle Infos rund um die kommunale GebührDie Abwassergebühr: Eine allgemeine Definition
Abwassergebühren werden von den Kommunen erhoben und gehören somit zu den kommunalen Abgaben. Diese werden fällig durch die Nutzung einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung wie beispielsweise der Kanalisation und Kläranlagen. Definiert und rechtlich abgesichert wird die Gebühr des Abwassers durch die Kommunalabgabengesetze der einzelnen Bundesländer. Oft verwechselt aber nicht deckungsgleich ist der Begriff der Abwasserabgabe, welche jedoch einem anderen Zweck dient.
Für wen fällt die Abwassergebühr an?
Die Gebühr fällt für alle Benutzer an, welche die öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen in Anspruch nehmen. Das gilt sowohl für die Besitzer von Mehrfamilienhäusern als auch für die Besitzer von Immobilien zur eigenen Nutzung. Dabei können sich die Abwassergebühren aus folgenden Punkten zusammensetzen:
- Die Einleitungsgebühr für die Einleitung des Abwassers in die öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen
- Die Beseitigungsgebühr für die Beseitigung des Fäkalschlamms bei einer eigenen Hauskläranlage
- Die Grundgebühr für die Bereitstellung der Entwässerungseinrichtungen
- Die Mindestgebühr, welche eine gewisse Grundleistung mit einschließt
Wie werden Gebühren beim Abwasser berechnet?
Die Berechnung der Abwassergebühr erfolgt nach dem Gleichheitssatz und dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Grundlage für die Berechnung ist die eingeleitete Menge an Abwasser. Da diese jedoch nur schwer und unter erheblichen Kosten ermittelt werden kann, werden die Entwässerungsgebühren nach dem sogenannten Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen. Hierzu wird der modifizierte Frischwassermaßstab als Grundlage genommen.
Grundsätzlich soll die Höhe der Gebühr so berechnet werden, dass diese nach dem Kostendeckungsprinzip die ansatzfähigen Kosten decken. Somit hängt die Höhe der Gebühr von vielen unterschiedlichen Faktoren ab und wird regelmäßig neu berechnet und definiert. Eine pauschale Berechnung der Gebühr ist beim Abwasser daher nicht möglich.