Geschossigkeit beim Haus
Wann handelt es sich um ein Vollgeschoss?Wer sich zum ersten Mal mit dem Bau einer Immobilie auseinandersetzt, muss viele neue und wichtige Begriffe lernen. Vor allem bei der Planung der Immobilie spielen viele Elemente eine wichtige Rolle, welche im Bebauungsplan genauer definiert sind. Ein wichtiger und beinahe zentraler Begriff ist die sogenannte Geschossigkeit. Diese bezeichnet nicht nur die Anzahl an Geschossen bei einer Immobilie, sondern lässt sich auch nochmals deutlich feiner definieren.
Die Geschossigkeit: Eine Definition
Grundsätzlich unterscheidet man beim Bau zwischen Vollgeschossen und Nicht-Vollgeschossen. Diese beiden Geschossarten werden in der Bauordnung der jeweiligen Bundesländer genauer definiert. Die einzelnen Definitionen weichen leicht voneinander ab, können allerdings leicht für die zugehörige Region nachgelesen werden. In NRW wird ein Vollgeschoss beispielsweise als Geschoss definiert, welches im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und von dessen Grundfläche mindestens 2/3 eine Höhe von 2,30 Metern erreichen. Hinzu kommen noch die sogenannten Nicht-Vollgeschosse, welche diese Maßgaben nicht erfüllen und entweder bei Hügelbauten im Keller liegen oder auf nur unzureichend hohen ausgebauten Dachflächen. Der Begriff Geschoss ist das entsprechende Fachwort und ersetzt in der Fachsprache die Begriffe Stockwerk oder Etage, welche zu Missverständnissen führen könnten.
Verschiedene Immobilien im Überblick
Unterschiedliche Immobilien weisen eine differenzierte Geschossigkeit auf. Charakteristisch für eingeschossige Immobilien sind beispielsweise Bungalows oder Cottages. Mehrgeschossige Häuser sind sehr häufig Stadtvillen, Bauhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser. Diese Bautypen können zweigeschossig oder mehrgeschossig gestaltet werden und somit flexibel dem Bebauungsplan angepasst werden.
Haustypen von Kern-Haus
Genau die richtige Anzahl an Geschossen
Die Geschossigkeit ist bei Bauplänen von entscheidender Bedeutung
Wer eine Immobilie planen und bauen möchte, sollte zunächst einen Blick in den Bebauungsplan für das zukünftige Grundstück werfen. Hier wird exakt definiert, wie viele Vollgeschosse bei einem Neubau zulässig sind. Ein zweigeschossiges Haus darf beispielsweise nicht zwei Geschosse haben und zusätzlich eine Wohneinheit im Keller, wenn diese aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten als Vollgeschoss definiert werden müsste. Ist das Haus in den Hang hinein gebaut und die Kelleretage somit kein Vollgeschoss, ist dies allerdings zulässig.