Die Baugenehmigung
Grundlage für jedes BauvorhabenWer ein Haus bauen oder baulich verändern möchte, kommt um sie nicht herum: die Baugenehmigung. Sie ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben wie geplant umzusetzen – und damit ein zentraler Schritt auf dem Weg zur eigenen Immobilie.
Was ist eine Baugenehmigung?
Die Baugenehmigung ist ein amtlicher Bescheid, der bestätigt, dass ein geplantes Bauvorhaben den geltenden Vorschriften entspricht. Dazu zählen zum Beispiel die im jeweiligen Bundesland geltende Landesbauordnung und der Bebauungsplan sowie weitere rechtliche und technische Vorgaben. Ohne diese Genehmigung darf in der Regel nicht gebaut werden – andernfalls drohen Bußgelder oder sogar ein Baustopp.
Wie bekommt man eine Baugenehmigung?
Der Weg zur Baugenehmigung beginnt mit dem Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht wird. Dieser Antrag enthält:
- Bauantragsformular: Offizielles Dokument der Baubehörde
- Lageplan: Übersicht der Grundstückslage inkl. Eintragung des geplanten Vorhabens
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Gebäudes
- Baubeschreibung: Detaillierte Angaben zum Bauvorhaben
- Berechnungen und Angaben: Informationen zur Wohnfläche, zum umbauten Raum, Grund- und Geschossflächen u. W.
- Entwässerung: Oft als gesonderter Entwässerungsantrag mit Plansatz
- Abweichungen: Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan erfordern eine Ausnahmegenehmigung der Baubehörde
- Nachweise über Abstandsflächen: Bestätigungen, dass das Gebäude den Mindestabständen zu Nachbargrundstücken entspricht
- Statiknachweis: Berechnungen zur Tragfähigkeit des Gebäudes
- Nachweise zur Energieeffizienz: Dokumente zur Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
In der Regel übernimmt ein Architekt die Erstellung und Einreichung des Antrags. Die Bearbeitungsdauer des Antrags beim Amt kann je nach Bundesland und Komplexität des Vorhabens variieren – von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten.

Wofür braucht man eine Baugenehmigung?
Wie beispielsweise das Serviceportal Rheinland-Pfalz erklärt, ist für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen eine Baugenehmigung erforderlich.
Eine Baugenehmigung ist dementsprechend erforderlich für:
- den Neubau eines Hauses
- Anbauten, z. B. Wintergärten oder Garagen
- Umbauten, die die Statik oder Nutzung verändern
- den Abriss von Gebäuden
- teilweise auch für Nutzungsänderungen, etwa wenn aus einem Wohnhaus ein Büro wird
Kleinere Vorhaben wie Gartenhäuser oder Carports können unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei sein – hier lohnt sich ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung.
Kann eine Baugenehmigung ablaufen?
In Deutschland ist eine Baugenehmigung in der Regel zeitlich befristet. Die genaue Frist hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Das bedeutet: Wenn innerhalb dieser Zeit nicht mit dem Bau begonnen wird, verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit. In vielen Fällen kann die Baugenehmigung verlängert werden. Dafür muss rechtzeitig ein Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden, meist vor Ablauf der Frist. Die Verlängerung wird oft um ein weiteres Jahr gewährt, teilweise auch länger – das hängt von den lokalen Regelungen ab.
Ohne Genehmigung kein Bau
Die Baugenehmigung ist mehr als nur ein bürokratischer Akt – sie schafft Rechtssicherheit für Bauherren und schützt vor späteren Konflikten. Wer frühzeitig plant, sich fachkundig beraten lässt und alle Unterlagen vollständig einreicht, legt den Grundstein für ein reibungsloses Bauvorhaben.