Home Navigation anzeigen Ratgeber

Der Bauantrag

Schritt für Schritt zur Baugenehmigung

Von Antrag bis Genehmigung: Wie setzt man ein Bauvorhaben erfolgreich um

Ein Bauantrag ist ein entscheidender Schritt beim Hausbau. Eine sorgfältige Planung und korrekte Einreichung können Verzögerungen verhindern und den Genehmigungsprozess erleichtern.

Was ist ein Bauantrag?

Ein Bauantrag ist ein förmlicher Antrag an die zuständige Baubehörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, mit dem eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben eingeholt wird. Er ist notwendig, um sicherzustellen, dass das geplante Gebäude den baurechtlichen Vorschriften entspricht.

Welche Unterlagen werden für den Bauantrag benötigt?

Damit der Bauantrag reibungslos bearbeitet wird, müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden:

  • Bauantragsformular: Offizielles Dokument der Baubehörde
  • Lageplan: Übersicht der Grundstückslage inkl. Eintragung des geplanten Vorhabens
  • Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Gebäudes
  • Baubeschreibung: Detaillierte Angaben zum Bauvorhaben
  • Berechnungen und Angaben: Informationen zur Wohnfläche, zum umbauten Raum, Grund- und Geschossflächen u. W.
  • Entwässerung: Oft als gesonderter Entwässerungsantrag mit Plansatz
  • Abweichungen: Abweichungen beim Bauantrag erfordern eine Ausnahmegenehmigung der Baubehörde
  • Nachweise über Abstandsflächen: Bestätigungen, dass das Gebäude den Mindestabständen zu Nachbargrundstücken entspricht
  • Statiknachweis: Berechnungen zur Tragfähigkeit des Gebäudes
  • Nachweise zur Energieeffizienz: Dokumente zur Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Arten von Bauanträgen – Welche Verfahren gibt es?

In Deutschland gibt es grundsätzlich drei Hauptarten von Bauanträgen, die sich nach dem Umfang und der Art des Bauvorhabens richten. Diese Verfahren sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt, die sich jedoch stark an der Musterbauordnung (MBO) orientieren. Hier sind die drei wichtigsten Verfahren:

  • Genehmigungsverfahren (klassischer Bauantrag)

In Deutschland richtet sich die Art des Bauverfahrens – insbesondere, ob ein klassischer Bauantrag notwendig ist – unter anderem nach der Gebäudeklasse. Es gibt fünf Gebäudeklassen (GK 1 bis GK 5), die sich nach Höhe, Nutzungseinheiten und Fläche unterscheiden. Ein klassisches Genehmigungsverfahren ist in der Regel ab Gebäudeklasse 4 erforderlich, da die Anforderungen an Brandschutz, Statik und Rettungswege deutlich höher sind.

Wann? Bei größeren Bauvorhaben, die nicht unter die anderen Verfahren fallen. 

Ablauf: Die Behörde prüft umfassend, ob das Vorhaben allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht (z. B. Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Nachbarrecht).

Beispiel: Neubau eines Mehrfamilienhauses ab 3 Wohneinheiten oder Neubau mit gewerblichen Einheiten.

  • Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Wann? Für bestimmte Bauvorhaben, bei denen nur ein Teil der Vorschriften geprüft wird.

Ablauf: Die Bauaufsichtsbehörde prüft nur ausgewählte Aspekte (z. B. Abstandsflächen), nicht aber das gesamte Bauordnungsrecht.

Beispiel: Neubau eines Einfamilienhauses außerhalb des Bebauungsplans und nicht im Außenbereich

  • Genehmigungsfreistellungsverfahren

Wann? Wenn das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt und alle Festsetzungen einhält.

Ablauf: Es wird lediglich eine Bauanzeige eingereicht, es ist keine formelle Genehmigung nötig. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das Vorhaben keine Ausnahmen oder Befreiungen benötigt und es den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.

Beispiel: Bau eines Einfamilienhauses in einem Neubaugebiet mit klaren Vorgaben.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Bauantrags?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland, Gemeinde und Bauantragsverfahren. In der Regel dauert es zwischen vier Wochen und mehreren Monaten, abhängig von der Komplexität des Bauvorhabens und der Auslastung der Behörden.

Kern-Haus kümmert sich für Sie um die komplette Bauantragsplanung und um die darin enthaltenen Formulare. Somit ist eine professionelle und vollständige Beantragung sichergestellt.