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Rohbau: Definition und Leistungsspektrum

Ein großer Schritt bei der Fertigstellung des Hauses

Der Begriff des Rohbaus begegnet angehenden Bauherren in vielen unterschiedlichen Bereichen. Damit die Bauherren diesen Begriff auch richtig einordnen können, sollte dieser genauer definiert werden. Schließlich begegnet der Begriff unter anderem in Online-Portalen, in Zeitschriften oder auch in Werbeprospekten den angehenden Bauherren immer wieder.

Der Rohbau: Eine Definition

Als Rohbau wird ein Gebäude bezeichnet, bei welchem das Fundament inklusive der zugehörigen Fundamentplatte, die Außenmauern und die Dachkonstruktion bereits fertiggestellt wurde.

Es fehlen unter anderem noch die Fenster und die Fassadenverkleidung. Auch der Innenausbau ist in dieser frühen Phase des Hausbaus noch nicht abgeschlossen.

Welche Leistungen gehören zum Rohbau?

Eine wirkliche einheitliche Festlegung, welche Leistungen genau erbracht worden sind, damit man von einem Rohbau spricht, gibt es nicht. Das hat vor allem mit den vielfältigen Möglichkeiten beim Hausbau zu tun. Prinzipiell stehen bei einem Rohbau die Grundmauern und es kann anschließend mit dem Innenausbau begonnen werden. Für die Fertigstellung des Rohbaus müssen also folgende Elemente abgeschlossen sein:

  • Die statisch korrekte Verlegung der Bodenplatte

  • Die gegebenenfalls zu erfolgende Unterkellerung

  • Die Außenwände des Gebäudes

  • Die tragenden Innenwände des Gebäudes

  • Die Dachkonstruktion beziehungsweise der Dachstuhl

Einheitliche Definitionen eines Rohbaus sind nicht vorhanden

Es gibt keine bundesweite Regelung, welchen Umfang die Baumaßnahmen haben müssen, damit ein Rohbau als solcher bezeichnet werden darf. Einzelne Bundesländer haben allerdings in ihren Landesbauordnungen entsprechende Regeln aufgestellt. Somit ist klar ersichtlich, wann Rohbauten fertiggestellt wurden. So gilt beispielsweise in Niedersachsen, dass ein Rohbau dann abgeschlossen ist, "wenn die tragenden Teile, die Schornsteine, die Brandwände und die Dachkonstruktion" fertiggestellt wurden. Gibt es im eigenen Bundesland keine solche Regelung in der Landesbauordnung, müssen zwischen Anbieter und Bauherren die Kriterien für den Abschluss dieses Bauschrittes vertraglich festgehalten werden.