Home Navigation anzeigen Ratgeber

Wie viel Wohnfläche benötige ich in meinem Haus?

Definition und Berechnung im Überblick

Die Wohnfläche bei Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung spielt eine wichtige Rolle. Sie wird nicht nur für die anfallenden Versicherungen dringend benötigt, sondern ist auch die Grundlage für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauprojektes und wird für die Finanzierungsbewilligung bei Bauprojekten herangezogen. Dementsprechend wichtig ist es, eine genaue Aufstellung der zukünftigen Fläche zu erhalten, um mit konkreten Werten überzeugen zu können.

Die Wohnfläche: Eine Definition

Der Begriff Wohnfläche beschreibt alle anrechenbaren Grundflächen einer Immobilie, welche zum Wohnbereich gehören und diesem zugeordnet werden können. Grundlage zur Berechnung der sogenannten bewohnbaren Fläche ist die Wohnflächenverordnung (WoFIV), in welcher genau definiert wird, welche Teile einer Immobilie zu welchem Teil bei der Wohnflächenberechnung angerechnet werden dürfen und müssen.

Diese Bereiche werden bei der Wohnflächenberechnung beim Einfamilienhaus mit einbezogen

Neben den eigentlichen Wohnräumen werden auch Keller, Dachböden, Terrassen, Balkone oder Wintergärten und Schwimmbäder bei der Wohnflächenberechnung beim Haus mit herangezogen. So werden beispielsweise Balkone, Loggien und Dachterrassen im Regelfall nur noch zu einem Viertel zur Wohnflächenberechnung hinzugezogen. Je nach Qualität und Ausbau dieser Bereiche kann die Zurechnung jedoch bis zur Hälfte der vorhandenen Fläche mitberechnet werden. Anders sieht es mit beheizten Wintergärten oder angefügten Schwimmbädern aus. Diese Flächen werden zu 100 Prozent zur Wohnfläche des Einfamilienhauses hinzugerechnet.

Bei Kellerräumen, dem nicht ausgebauten Dachboden oder der Garage handelt es sich allerdings um keine Wohnflächen, sondern um sogenannte Nutzflächen. Somit werden diese Bereiche bei der Wohnflächenberechnung bei einem Haus nicht berücksichtigt, sondern separat unter dem Oberbegriff der Nutzflächen definiert.

Dachschrägen und die Anrechenbarkeit bei Häusern

Bei Dachschrägen oder nutzbaren Bereichen unterhalb von Treppen gelten besondere Regeln bei Häusern und Wohnungen. Bis zu einer Höhe von einem Meter werden diese Flächen bei der Wohnflächenberechnung nicht mit einberechnet. Bei einer Höhe zwischen einem und zwei Metern hingegen werden die Flächen zu 50 Prozent angerechnet und ab einer Höhe von zwei Metern wird die volle Fläche bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt. Vor allem bei Einfamilienhäusern mit einem ausgebauten Dachboden werden diese Regeln oftmals gebraucht. Somit lässt sich aber jeder Wohnraum exakt und vor allem rechtssicher bemessen und berechnen.