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Wartung

Von Kern-Haus für Bauherren

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Traumhaus. Kern-Haus wünscht Ihnen alles Gute für die Zukunft!

Die gebaute Qualität von Kern-Haus spricht für sich: Sie erhalten gegenüber den gesetzlichen Regelungen deutlich erweiterte Mängelrechte (Gewährleistung) wie in Nr. 8 des Bauwerkvertrags vereinbart.

Bestimmte Teile der Vertragsleistungen erfordern aber eine regelmäßige Wartung / Pflege. Unterlassene Wartung / Pflege kann sich jeweils nachteilig auswirken und entsprechende Auswirkungen wären nicht von den Mängelrechten erfasst. Auf diese Leistungsteile möchten wir Sie transparent und verständlich hinweisen.

Damit Ihr Kern-Haus Ihnen auch noch lange Freude bereitet. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles Wissenswerte und Notwendige zur Pflege und Wartung Ihres Kern-Hauses.

Ihr Kern-Haus Team

Und hier gelangen Sie zu den Wartungsverträgen für Ihre Heizung