Wartung
Von Kern-Haus für BauherrenHerzlichen Glückwunsch zu Ihrem Traumhaus. Kern-Haus wünscht Ihnen alles Gute für die Zukunft!
Die gebaute Qualität von Kern-Haus spricht für sich: Sie erhalten gegenüber den gesetzlichen Regelungen deutlich erweiterte Mängelrechte (Gewährleistung) wie in Nr. 8 des Bauwerkvertrags vereinbart.
Bestimmte Teile der Vertragsleistungen erfordern aber eine regelmäßige Wartung / Pflege. Unterlassene Wartung / Pflege kann sich jeweils nachteilig auswirken und entsprechende Auswirkungen wären nicht von den Mängelrechten erfasst. Auf diese Leistungsteile möchten wir Sie transparent und verständlich hinweisen.
Damit Ihr Kern-Haus Ihnen auch noch lange Freude bereitet. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles Wissenswerte und Notwendige zur Pflege und Wartung Ihres Kern-Hauses.
Ihr Kern-Haus Team