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Baunutzungsverordnung beim Hausbau: Definition und mehr

Die Grundlage zur baulichen Nutzung von Grundstücken

Die Baunutzungsverordnung: Eine Definition 

Die Baunutzungsverordnung, auch als BauNVO abgekürzt, definiert in ganz Deutschland die mögliche Festsetzung der potenziellen baulichen Nutzung bei Grundstücken, die Bauweise und auch die Definition der überbaubaren Grundstücksfläche. Somit ist die Baunutzungsverordnung immer die Grundlage für jede bauliche Tätigkeit in Deutschland. Hierbei gilt für den jeweiligen Bauleitplan, dass die BauNVO gültig ist, welche zum Stichtag der Veröffentlichung gültig war.

Die Art der baulichen Nutzung

Die Baunutzungsverordnung regelt klar und definiert, welche baulichen Nutzungen überhaupt angewandt werden können. Dabei unterscheidet die BauNVO zunächst einmal zwischen Bauflächen und Baugebieten. Die Einteilung in Bauflächen wird in §1 Abs 1 BauNVO klar definiert in Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen.

Die Baugebiete sind feiner unterteilt und bieten nach §1 Abs. 2 BauNVO folgende Definitionen: 

  • Kleinsiedlungsgebiet 
  • reine Wohngebiete 
  • allgemeine Wohngebiete 
  • besondere Wohngebiete 
  • Dorfgebiete 
  • Mischgebiete
  • Urbane Gebiete
  • Gewerbegebiete 
  • Industriegebiete 
  • Sondergebiete

Zu den jeweiligen Baugebieten gibt es weitere Sonderregelungen in der Baunutzungsverordnung, sodass hier bei Bedarf genauer nachgeschlagen werden kann.

Die BauNVO regelt das Maß der baulichen Nutzung

Ebenfalls wird das Maß der baulichen Nutzung in der BauNVO genauer definiert. Das Maß der baulichen Nutzung ist eine zuverlässige Angabe, um die Intensität einer Grundstücksnutzung zu bewerten. Es gilt somit als städtebauliches Steuerinstrument. So gilt das Maß der baulichen Nutzung als wichtigstes Kriterium bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens und wird dementsprechend stark überprüft. 

Teil der Baunutzungsverordnung: Die Festlegung der Bauweise

Ein weiterer wichtiger Punkt in der Baunutzungsverordnung betrifft sowohl die Festlegung der Bauweise als auch die überbaubare Grundstücksfläche. Die Bauweise kann im Bebauungsplan festgesetzt und für die verschiedenen Grundstücke und Baugebiete unterschiedlich definiert werden. Neben der offenen und der geschlossenen Bauweise können weitere Sonderformen und Sonderregeln angelegt werden. Ähnliches gilt für die überbaubare Grundstücksfläche. So kann die maximale Größe und auch Tiefe der Bebauung klar und im Vorfeld rechtssicher vorgeschrieben werden.