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Wofür fallen Notarkosten beim Hausbau an?

Festgelegte Kosten für einzelne Leistungen

Wer ein Haus baut muss mit einigen Kosten rechnen. Bei der Kalkulation der Kosten vergessen jedoch viele angehende Bauherren die Kosten für den Notar, für die Baugenehmigung und die Grundbucheintragung. Denn einige dieser Kosten werden oftmals mit dem Hauskauf in Verbindung gebracht, sind aber auch beim Hausbau zu beachten. Allerdings sind diese in der Regel sehr überschaubar angesetzt, sollten jedoch bei der Kalkulation nicht außer Acht gelassen werden. Die Notarkosten werden zu den Nebenkosten beim Hausbau gezählt.

Die Notarkosten: Wofür werden sie fällig?

Wer ein Haus bauen möchte, benötigt ein eigenes Grundstück. Dieses muss zunächst erworben werden. Um ein Grundstück zu kaufen beziehungsweise zu verkaufen, ist allerdings ein notarieller Kaufvertrag gesetzlich vorgesehen. Der Kaufvertrag muss also direkt über einen Notar abgeschlossen werden und kann nicht - wie sonst in der freien Wirtschaft - ohne einen Dritten abgeschlossen werden. Es fallen somit Notarkosten für den Kaufvertrag an, welche vom Käufer zu tragen sind. Allerdings sind diese Kosten klar geregelt und somit gedeckelt. Niemand muss mit horrenden Notarkosten rechnen, weil ein Grundstück erworben wurde. Eine offizielle Gebührenregelung beziffert die Notarkosten exakt und klar. Wie bei vielen anderen Baunebenkosten auch bemessen sich die Notarkosten am Kaufpreis des Grundstücks. Aktuell kann man von einem Gebührensatz von 3 Prozent für den Notar sowie Grundbucheintragungen ausgehen. Ein Grundstück im Gegenwert von 100.000 Euro wird also mit Notarkosten und Gebühren für das Grundbuch von 3.000 Euro beziffert.

Wofür fallen Notarkosten an?

  • Notarieller Kaufvertrag des Grundstücks
  • Grundschuldbestellung
  • Betreuung und Beratung des Notars
  • Ggf. Vollzugstätigkeiten

Der Grundbucheintrag: Die Eigentumsverhältnisse öffentlich machen

Ein notarieller Kaufvertrag genügt jedoch nicht, um ein Grundstück für den Hausbau zu erwerben. Der Verkauf des Grundstücks muss öffentlich gemacht werden. Denn durch die Eintragung im Grundbuch wird der Eigentümer des Grundstücks explizit ausgewiesen und ist auch für fremde Personen zu ermitteln. Auch hier errechnen sich die Gebühren für den Grundbucheintrag nach dem Kaufpreis des Grundstücks.

Wofür fallen Gebühren für das Grundbuch an?

  • Ggf. Auflassungsvormerkung
  • Eintragung der Grundschuld
  • Eintragung des Eigentümers in das Grundbuch

Die Baugenehmigung: Weitere Baunebenkosten vor dem Hausbau

Die Erteilung der notwendigen Baugenehmigung ist ebenfalls ein wichtiger Kostenfaktor, welcher mit einbezogen werden sollte. Allerdings sind diese Kosten von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. So spielen folgende Punkte bei der Kostenberechnung eine wichtige Rolle:

  • Die Gebührenordnung der zuständigen Baubehörde
  • Der von der neuen Immobilie umbaute Raum
  • Der Gegenwert der Immobilie oder des Rohbaus
  • Alle weiteren genehmigungspflichtigen Baubestandteile wie Garagen, Wärmepumpen, etc.

Grundsätzlich kann man damit rechnen, dass die Kosten für die Baugenehmigung ungefähr 0,5 bis 0,7 Prozent der Rohbaukosten der Immobilie betragen werden. Allerdings kann es hier immer wieder zu kleinen Abweichungen kommen.

Wichtig: Eine Baugenehmigung sollte so früh wie nur möglich beantragt werden. Aufgrund der oftmals langen Laufzeiten der Genehmigungsverfahren kann es mehrere Wochen oder im schlimmsten Fall sogar Monate dauern, bis eine Baugenehmigung erteilt wird. Viele Gemeinden und Bauämter sind darüber hinaus dazu übergegangen, dass eine Baugenehmigung erst erteilt wird, wenn der Gebührenbescheid für die Baugenehmigung vollständig bezahlt wurde. Je früher sich der Bauherr somit um die Baugenehmigung kümmert, umso schneller kann mit dem eigentlichen Hausbau begonnen werden.

Kein Einsparpotential bei all den Kosten

Weder beim Grundbucheintrag noch bei den Notarkosten können Bauherren wirklich sparen. Da all diese Kosten abhängig vom Kaufpreis des Grundstücks und der späteren Immobilie sind, lassen sich hier die Kosten kaum optimieren. Allerdings liegen die Kosten für Notar und Eintragungen in Relation zu den Kosten für das Grundstück bzw. die gesamten Kosten für den Hausbau einer sehr geringen Relation. Allerdings sollten diese Kosten in jedem Fall bedacht werden, da viele Banken bei der Finanzierung verlangen, dass die Baunebenkosten durch die Eigenmittel gedeckt werden.